Unternehmen helfen
Eine Zusammenarbeit mit heartbeat ermöglicht Unternehmen, Engagement in der Öffentlichkeit zu zeigen und soziale Verantwortung zu tragen.
Entscheiden Sie sich für heartbeat und Sie erreichen, dass Kindern mit Behinderungen ganzheitlich geholfen wird.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Unternehmen können Zuwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an steuerbegünstigte Körperschaften in Höhe von insgesamt bis zu
- 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
- 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Betriebsausgaben abziehen.